Genitiv der Zugehörigkeit

Der Genitiv der Zugehörigkeit bezeichnet als Genitivus possesivus den Eigentümer einer Sache.

Es gibt auch Wendungen in denen der Genitiv der Zugehörigkeit (bei einer 3. Person Singular von esse) ausdrückt, dass etwas Aufgabe, Pflicht oder charakteristische Eigenschaft der Person ist, die im Genitiv steht. Als Übersetzung eignet sich meist eine der folgenden Wendungen:

 

- es ist Aufgabe/Pflicht

- es ist Eigenschaft

- es ist typisch/charakteristisch für

 

Der Genitiv der Zugehörigkeit ist als Prädikatsnomen aufzufassen und bildet zusammen mit der Form von esse das Prädikat.